Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Anom-Daten im Drogenprozess ab
Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Anom-Daten im Drogenprozess ab
Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Verwendung verschlüsselter Anom-Daten in seinem Verfahren gescheitert. Er hatte geltend gemacht, seine Rechte seien verletzt worden, als Beweismaterial aus der weltweiten Polizeiaktion gegen ihn verwendet wurde. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und begründete dies damit, dass seine Vorwürfe nicht ausreichend substantiiert seien.
Ursprünglich war der Mann zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft wegen Drogenhandels verurteilt worden. Seine Verurteilung stützte sich unter anderem auf Daten, die im Rahmen der Operation Trojan Shield gewonnen worden waren – einem globalen Einsatz mit verschlüsselten Anom-Geräten. Diese Geräte leiteten Nachrichten heimlich an einen iBot-Server weiter, der vom FBI in Zusammenarbeit mit einem EU-Partner kontrolliert wurde.
In seiner Beschwerde hatte der Mann angezweifelt, ob die Anom-Daten rechtmäßig ausgewertet worden seien, bevor sie als Beweismittel verwendet wurden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch, er habe seine Argumentation nicht hinreichend dargelegt. Die Richter sahen zudem keine grundsätzlichen Verstöße gegen Rechtsprinzipien oder Menschenrechte in der Handhabung der Daten.
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof zwar seine Strafe reduziert – allerdings nur wegen geänderter Gesetze zu Cannabis und nicht aufgrund von Bedenken gegen die Anom-Beweise. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte darüber hinaus, dass es derzeit keine Gründe gebe, solche Daten generell von Strafverfahren auszuschließen.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Urteil gegen den Mann Bestand hat und die Anom-Beweise weiterhin vor Gericht verwertbar sind. Die Operation Trojan Shield, an der 16 Länder beteiligt waren, gilt weiterhin als rechtmäßiges Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Das Urteil hat keine Auswirkungen auf andere Verfahren, die auf ähnlichen Daten beruhen.
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