BGH entscheidet am 24. April: Wer zahlt für marode Balkone an der Ostsee?

Sepp Kraushaar
Sepp Kraushaar
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Eine Zeichnung eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit Balkonen auf einem Blatt Papier mit beschreibendem Text.Sepp Kraushaar

Bröckelnde Balkone: Eigentümerstreit von der Ostsee bis zum Bundesgerichtshof - BGH entscheidet am 24. April: Wer zahlt für marode Balkone an der Ostsee?

Ein Rechtsstreit über Balkonsanierungen in einer Wohnanlage an der Ostsee hat nun den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob einzelne Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Instandsetzung eines bröckelnden Balkons tragen müssen. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts wird für den 24. April erwartet.

Der betroffene Balkon ist in einem schlechten Zustand und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Laut Teilungserklärung der Wohnanlage ist jeder Eigentümer für die Instandhaltung seines eigenen Balkons verantwortlich. Dennoch ließ die Eigentümergemeinschaft ein Gutachten erstellen, das dringende Reparaturen empfahl – doch keiner der Vorschläge fand auf der Eigentümerversammlung 2022 eine Mehrheit.

Der Anwalt des Klägers argumentierte, die Gemeinschaft könne sich ihrer Fürsorgepflicht nicht vollständig entziehen. Sie müsse eingreifen dürfen, wenn eine Gefahr drohe. Der vorsitzende Richter bezeichnete den Fall als "eine äußerst wichtige Frage", die unzählige Eigentümergemeinschaften in ganz Deutschland betreffe.

Unterinstanzliche Gerichte wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in München hatten bereits entschieden, dass wasserabweisende Schichten auf Balkonen Gemeinschaftseigentum seien und daher die Gemeinschaft die Sanierungskosten tragen müsse. Abnehmbare Bodenbeläge könnten jedoch in der Verantwortung der einzelnen Eigentümer bleiben. Nun muss der BGH klären, wie weit solche Regelungen gehen dürfen – und ob sie überhaupt zulässig sind.

Das Urteil wird nicht nur die Verantwortung für Balkonsanierungen in ähnlichen Fällen klären, sondern auch einen Präzedenzfall für die Aufteilung von Instandhaltungspflichten zwischen Eigentümergemeinschaften und Einzelbesitzern schaffen. Die Entscheidung wird am 24. April erwartet.

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