Mercedes-Klassiker verschrottet: Besitzer klagt gegen Stadt Stuttgart auf 20.000 Euro
Mercedes-Klassiker verschrottet: Besitzer klagt gegen Stadt Stuttgart auf 20.000 Euro
In Stuttgart entbrennt ein Rechtsstreit, nachdem der klassische Mercedes SL 280 von Andreas Weber ohne seine Zustimmung abgeschleppt, ausgeschlachtet und verschrottet wurde. Das Fahrzeug, das mehrere Tausend Euro wert war, wurde von einem Privatgrundstück wegen eines angeblichen Ölverlusts entfernt – eine Behauptung, die Weber vehement bestreitet. Er klagt nun auf 20.000 Euro Schadensersatz, während die Stadt maximal 7.000 Euro als Entschädigung anbietet.
Der Vorfall begann, als Webers Mercedes SL 280 aus den 1970er-Jahren von einem privaten Parkplatz abgeschleppt wurde. Die Behörden begründeten dies mit einem Ölverlust, doch Weber betont, das Auto sei in einwandfreiem Zustand gewesen. Statt sicher verwahrt zu werden, landete der Wagen auf einem Abschleppplatz, wo er wochenlang blieb und dabei rund 1.000 Euro an Standgebühren ansammelte.
Später stellte Weber fest, dass Teile wie Rückleuchten und Spiegel vor der Verschrottung entfernt worden waren. Eine offizielle Verschrottungsbescheinigung erhielt er nie. Er vermutet gezielte Manipulation und geht davon aus, dass das Fahrzeug wegen seiner wertvollen Komponenten absichtlich demontiert wurde.
Der Fall liegt nun beim Landgericht Stuttgart, wo Weber 20.000 Euro Entschädigung fordert. Die Stadt hingegen bietet maximal 7.000 Euro an. Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob das Abschleppen gerechtfertigt war und ob der spätere Umgang mit dem Fahrzeug rechtmäßig erfolgte.
Frühere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) besagen, dass private Parkplatzbetreiber Fahrzeuge sofort abschleppen lassen dürfen, wenn die Parkzeit abgelaufen ist – ohne Wartefrist. Abschleppkosten, wie etwa 587,50 Euro in einem anderen Fall, gelten als angemessen, wenn sie notwendig sind, um Platz zu schaffen. Der BGH verlangt jedoch auch, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig bleiben – ein Punkt, den Webers Anwälte besonders betonen.
Der ADAC, Deutschlands größter Automobilclub, unterstützt die Auffassung, dass Abschleppmaßnahmen fair sein und die Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben müssen. Das Urteil in diesem Fall könnte richtungsweisend dafür werden, wie künftig strittige Abschleppvorgänge gehandhabt werden.
Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur darüber bestimmen, ob Weber die geforderten 20.000 Euro erhält, sondern auch die Pflichten von Abschleppfirmen bei der Behandlung beschlagnahmter Fahrzeuge klären. Bis dahin bleibt das Schicksal des Mercedes SL 280 – und die Entschädigung für seinen Besitzer – ungewiss.
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