Bosnisches Bauunternehmen soll Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe hinterzogen haben
Bosnisches Bauunternehmen soll Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe hinterzogen haben
Bosnisches Bauunternehmen in Deutschland unter Verdacht der Sozialversicherungsbetrugs
Ein bosnisches Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland steht unter Ermittlung wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug. Den Behörden zufolge soll das Unternehmen durch den Missbrauch von Arbeitsverträgen für über 90 ausländische Beschäftigte rund 1,6 Millionen Euro an Pflichtbeiträgen vorenthalten haben. Gegen zwei Geschäftsführer – ein Vater-Sohn-Duo – wurden nun Strafverfahren eingeleitet.
Am 15. Oktober 2025 führte das Zollfahndungsamt Stuttgart Razzien im Großraum Stuttgart durch. Die Ermittler durchsuchten Firmengebäude und befragten Arbeiter auf Baustellen zu ihren Beschäftigungsbedingungen. Im Fokus stand der Vorwurf, das Unternehmen habe deutsche Sozialversicherungspflichten umgangen.
Die Arbeitsverträge für die ausländischen Mitarbeiter waren ursprünglich über die Bundesagentur für Arbeit genehmigt worden. Doch die Behörden gehen davon aus, dass gegen die Vereinbarungen verstoßen wurde, was die Verträge möglicherweise ungültig machen würde. In diesem Fall wären die Beschäftigten rechtlich verpflichtet gewesen, in das deutsche Sozialversicherungssystem einzuzahlen.
Von den mehr als 90 betroffenen ausländischen Arbeitnehmern sind 72 weiterhin beim Unternehmen beschäftigt oder noch in Deutschland tätig. Die Ermittler werten nun die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel aus. Die Untersuchungen dauern an; weitere Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erwartet.
Sollten die Verträge für nichtig erklärt werden, drohen den beiden Geschäftsführern zusätzlich Vorwürfe wegen illegaler Ausländerbeschäftigung. Der Gesamtbetrag der vorenthaltenen Sozialabgaben beläuft sich auf geschätzte 1,6 Millionen Euro.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob das bosnische Unternehmen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge für seine Belegschaft umgangen hat. Bei einer Verurteilung könnten die Geschäftsführer für die ausstehenden Zahlungen haftbar gemacht werden. Das Urteil könnte zudem Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus der 72 noch in Deutschland tätigen Arbeiter haben.
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