25 April 2026, 04:19

Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Brandenburger Tor in Berlin, Deutschland geparkt, mit Menschen auf Fahrrädern und auf der Straße stehend, Barrieren, Bäume, ein Bogen mit Statuen im Hintergrund und sichtbarer Himmel.

Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße

Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen in Freiburg gescheitert

Eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg ist abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerde eines Anwohners ab, der auf die öffentlichen Parkmöglichkeiten in der Gegend angewiesen war. Die Entscheidung stärkt die Befugnis der Stadt, öffentlichen Raum zugunsten von Fußgängern umzugestalten.

Der Kläger, ein Bewohner des Viertels, argumentierte, die Freiburger Stadtverwaltung habe die Interessen von Autofahrern und Fußgängern nicht ausreichend abgewogen. Die absolute Halteverbotszone und das Verbot des langjährig geduldeten Parkens auf Gehwegen seien ungerechtfertigt, so seine Begründung. Das Gericht urteilte jedoch, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnortnähe gebe.

Die Stadtverwaltung rechtfertigte die Änderungen mit der Priorisierung von Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit. Das Urteil steht zudem im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken Baden-Württembergs aus dem Jahr 2020, die Kommunen zu strengerer Durchsetzung von Parkverboten verpflichtet.

Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 2024 erhöhte den Druck auf lokale Behörden, bei stark behinderten Gehwegen einzugreifen. Demnach können Anwohner Maßnahmen gegen Falschparker einfordern, wenn Fußwege erheblich blockiert werden. Trotz der Abweisung will der Kläger die Zulassung der Revision beantragen und notfalls den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Das Urteil unterstreicht, dass Kommunen zwar weitreichende Kompetenzen bei der Neugestaltung öffentlichen Raums haben, ihre Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer aber transparent dokumentieren müssen.

Die Abweisung der Klage bestätigt das Recht der Stadt, Parkmöglichkeiten zugunsten von Fußgängern einzuschränken. Gleichzeitig betont sie die gesetzliche Pflicht der Behörden, Parkregeln konsequent durchzusetzen. Ein möglicher Revisionsantrag des Klägers könnte die Balance zwischen Parkraumzugang und öffentlicher Raumgestaltung weiter auf die Probe stellen.

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