Betrugsprozess in Freiburg: 60.000 Euro Corona-Soforthilfe erschlichen und Sozialabgaben vorenthalten
Hans-Herbert ReinhardtBetrugsprozess in Freiburg: 60.000 Euro Corona-Soforthilfe erschlichen und Sozialabgaben vorenthalten
Am 30. März muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen einer Reihe von Wirtschaftsstraftaten während und nach der COVID-19-Pandemie verantworten. Im Frühjahr 2020 soll der Angeklagte wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um rund 60.000 Euro an staatlichen Soforthilfen zu erschleichen. Den Ermittlern zufolge habe er seine geschäftliche Situation vorsätzlich falsch dargestellt, um die Gelder zu erhalten.
Zwischen März 2020 und November 2021 wird ihm zudem vorgeworfen, Mitarbeiter beschäftigt zu haben, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Dadurch seien Sozialabgaben in Höhe von etwa 188.000 Euro vorenthalten worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm außerdem vor, Löhne wiederholt einbehalten und veruntreut zu haben, die seinen Angestellten zustanden.
Der Prozess beginnt um 9 Uhr und beschränkt sich auf diese Vorwürfe. Ein Zusammenhang mit anderen Fällen – etwa den Ermittlungen gegen einen bulgarischen Auftragnehmer aus dem Jahr 2016 oder einer für 2026 geplanten Baustellenkontrolle in der Region – besteht nicht.
Die Straftaten flogen auf, nachdem Behörden Unstimmigkeiten in den Finanzunterlagen des Mannes sowie bei den Meldungen seiner Beschäftigten überprüft hatten. Im Verfahren geht es nicht um weitere, namentlich nicht bekannte Opfer oder zusätzliche gemeldete Mitarbeiter über die bereits in der Anklage genannten hinaus.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen wegen Betrugs, Lohnvorenthaltung und der Vorenthaltung von Sozialabgaben. Im Prozess wird auch geklärt, ob er die zweckentfremdeten Mittel zurückerstatten und die ausstehenden Beiträge begleichen muss. Ein Urteil wird nach Abschluss der Verhandlung am Landgericht Freiburg erwartet.






