Baden-Württemberg führt wieder Schengen-Grenzkontrollen zu Frankreich und Schweiz ein
Vladimir DöhnBaden-Württemberg führt wieder Schengen-Grenzkontrollen zu Frankreich und Schweiz ein
Vorübergehende Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum in Baden-Württemberg seit 16. September 2024
Am 16. September 2024 begannen in Baden-Württemberg vorübergehende interne Grenzkontrollen innerhalb der Schengenzone. Die vom Bundesinnenministerium angeordneten Maßnahmen gelten weiterhin und werden seit dem 7. Mai 2025 auf Grundlage aktualisierter rechtlicher Bestimmungen durchgeführt. Die Behörden haben Medienbriefings anberaumt, um über den Fortgang der Operationen zu informieren.
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart führt die Kontrollen an den Landesgrenzen zu Frankreich und der Schweiz durch. Rechtliche Grundlage bilden dabei § 18 Abs. 2 Nr. 1 sowie Abs. 3 des Asylgesetzes (AsylG). Zwar wurde die genaue Zahl der eingesetzten Bundespolizisten nicht bekannt gegeben, doch die Maßnahmen sind Teil umfassender Sicherheitsbemühungen.
Um die Öffentlichkeit zu informieren, finden heute, Donnerstag, den 8. Mai 2025, Medienveranstaltungen statt. Journalisten, die teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anwesenheit vorher per E-Mail an [email protected] zu bestätigen. Für weitere Rückfragen steht die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Stuttgart unter der Telefonnummer 07031 2128-1111 oder über dieselbe E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Die vorübergehenden Grenzkontrollen bleiben unter Bundesaufsicht in Kraft. Medienvertreter sind zu den heutigen Briefings eingeladen, wobei eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Die Behörden haben Kontaktdaten für öffentliche und pressebezogene Anfragen zu den laufenden Maßnahmen bereitgestellt.






