03 April 2026, 04:20

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährung und Rückzahlung verurteilt

Plakat mit der Überschrift "Täter der mexikanischen Drogenhandelsgewalt" mit Bildern verschiedener Personen und fetter schwarzer Schrift auf einem hellblauen Hintergrund.

45-Jähriger wegen Sozialbetrugs zu Bewährung und Rückzahlung verurteilt

Ein 45-jähriger Mann aus dem Ortenaukreis ist wegen Sozialbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Lahr stellte fest, dass er über 7.000 Euro Arbeitslosengeld illegal bezog, während er zwei Jobs ausübte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, zudem muss er die gesamte Summe zurückzahlen.

Der Mann erhielt zwölf Monate lang Leistungen vom Jobcenter Ortenaukreis, indem er seine Beschäftigung verschwieg. Ermittlungen ergaben, dass er während des Bezugszeitraums zwei bezahlte Tätigkeiten ausübte. Zudem arbeitete auch sein 18-jähriger Sohn, was ihn zusätzlich von den Zahlungen ausschloss.

Bei der Verhängung der fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung – ausgesetzt auf zwei Jahre – berücksichtigte das Gericht seine Vorstrafen. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer verstärkten Verfolgung von Betrugsfällen bei Sozialleistungen. Zwischen 2021 und 2025 deckten deutsche Zollbehörden 2.847 ähnliche Fälle falscher Angaben in Haushaltsberechnungen für Sozialleistungen auf.

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Laut Urteil muss der Verurteilte die vollen 7.000 Euro zurückerstatten. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass er einer Haftstrafe entgeht, sofern er innerhalb der Bewährungsfrist keine weiteren Straftaten begeht.

Damit ist das Verfahren abgeschlossen, und der Mann ist gesetzlich verpflichtet, die erschlichenen Gelder zurückzuzahlen. Die Behörden überwachen Sozialleistungsanträge weiterhin genau, da ähnliche Betrugsfälle in den letzten Jahren zugenommen haben. Die Bewährungsfrist bietet ihm die Chance, eine Inhaftierung zu vermeiden – vorausgesetzt, es kommen keine neuen Verstöße hinzu.

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