Zoll deckt illegale Beschäftigung in Singener Gastronomie auf
Hauptzollamt Singen führt Kontrollen in der Gastronomie durch
Am 19. September 2025 hat das Hauptzollamt Singen eine Reihe von Kontrollen im Gastgewerbe durchgeführt. Beamte prüften 17 Gastronomiebetriebe in Singen und Waldshut auf die Einhaltung von Arbeits- und Steuerrecht. An der Aktion waren über 50 Mitarbeiter beteiligt, mit dem Ziel, staatliche Einnahmen und Sozialversicherungssysteme zu schützen.
Insgesamt wurden acht Betriebe in Singen und neun in Waldshut überprüft. Im Rahmen der Kontrollen befragten die Teams 32 Beschäftigte in Singen und 40 in Waldshut. Zwar wurden keine Verstöße gegen Melde- oder Dokumentationspflichten nach § 404 SGB festgestellt, doch kamen andere Verfehlungen ans Licht.
Die Überprüfungen deckten unter anderem fehlende Arbeitsverträge, unterbliebene Meldungen an Behörden sowie unrechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auf. In zwei Fällen fanden Durchsuchungen sowohl in Betriebsräumen als auch in Wohnungen statt, wobei Beweismaterial für weitere Ermittlungen sichergestellt wurde.
An der Aktion waren 52 Mitarbeiter des Hauptzollamts Singen beteiligt, unterstützt von acht Spezialisten der Steuerfahndung. Die Behörden wiesen auf die besondere Anfälligkeit der Gastronomiebranche für Schwarzarbeit hin – bedingt durch den hohen Personalbedarf und die starke Fluktuation. Für Rückfragen steht Sonja Müller vom Hauptzollamt Singen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die gezielten Kontrollen sind Teil einer breiter angelegten Strategie zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung in Risikobranchen. Die aufgedeckten Verstöße werden nun weiterverfolgt, bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Das Zollamt bekräftigte sein Engagement, öffentliche Gelder durch kontinuierliche Überwachung zu schützen.






