US-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Argentinien-Verbrechen
Sepp KraushaarUS-Gericht stoppt Klage gegen Daimler wegen Argentinien-Verbrechen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Daimler AG nicht in Kalifornien wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verklagt werden kann. Das Urteil beendet eine langjährige Klage und setzt strengere Maßstäbe dafür, wann ausländische Unternehmen in US-Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können. Der Fall Daimler AG gegen Bauman drehte sich um die Frage, ob die Verbindungen des Automobilherstellers zu Kalifornien ausreichten, um dort die Zuständigkeit der Gerichte zu begründen.
Die Klage war von argentinischen Bürgern eingereicht worden, die Daimler eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverbrechen während der Militärdiktatur in Argentinien (1976–1983) vorwarfen. Sie hatten ihre Beschwerde in Kalifornien eingereicht und argumentiert, dass die umfangreichen Geschäftsaktivitäten des Konzerns im Bundesstaat die gerichtliche Zuständigkeit rechtfertigten. Doch der Supreme Court wies dieses Vorbringen zurück und urteilte, dass ein Unternehmen für eine allgemeine Zuständigkeit "im Wesentlichen zu Hause" sein müsse – in der Regel am Ort seiner Gründung oder seines Hauptgeschäftssitzes.
Das Gericht präzisierte, dass bloße "Geschäftstätigkeiten" in einem Bundesstaat, selbst in großem Umfang, nicht ausreichen. Vielmehr müssten die Verbindungen eines Unternehmens so "kontinuierlich und systematisch" sein, dass es dort quasi ansässig ist. Diese Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der allgemeinen persönlichen Gerichtsbarkeit ein und erschwert es, ausländische Konzerne in den USA für Handlungen zu belangen, die in keinem Zusammenhang mit dem betreffenden Bundesstaat stehen.
Richterin Sotomayor stimmte zwar dem Ergebnis zu, kritisierte jedoch die Begründung des Gerichts. Sie argumentierte, dass das Urteil große multinationalen Konzerne ungerechtfertigt vor Rechenschaft schütze. Die Reaktionen auf das Urteil fallen gespalten aus: Während Wirtschaftsverbände es als Schutz vor übermäßiger Klageflut begrüßen, sehen Menschenrechtsorganisationen darin ein Hindernis für Opfer von Auslandsverbrechen, Gerechtigkeit zu erlangen.
Deutschland als Heimatland von Daimler und Argentinien, wo die mutmaßlichen Verstöße stattfanden, spielten eine zentrale Rolle in der Debatte über die extraterritoriale Gerichtsbarkeit. Das Urteil schützt letztlich internationale Unternehmen davor, sich in jedem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, gegen Klagen verteidigen zu müssen – selbst wenn ihre Umsätze dort beträchtlich sind.
Mit der Entscheidung des Supreme Courts ist die Klage der Geschädigten in Kalifornien endgültig gescheitert. Zudem wird die Hürde für die allgemeine Gerichtsbarkeit über ausländische Unternehmen deutlich höher gelegt. Künftige Fälle erfordern nun einen weitaus engeren Bezug zwischen einem Konzern und einem Bundesstaat, bevor dort Klagen zugelassen werden. Erwartet wird, dass das Urteil die Möglichkeiten einschränkt, multinationale Konzerne in den USA für im Ausland begangene Handlungen zu belangen.