16 March 2026, 06:19

Ukrainische Geflüchtete verlieren ab 2025 Anspruch auf Bürgergeld

Ein weißer Zettel mit der Aufschrift "Ukraine steht für Freiheit, steht mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden. Rechts daneben befindet sich eine Plastikhülle mit verschiedenen Gegenständen.

Ukrainische Geflüchtete verlieren ab 2025 Anspruch auf Bürgergeld

Neue Regeln für ukrainische Geflüchtete in Deutschland verändern die finanzielle Unterstützung

Ab dem nächsten Jahr haben Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Die Änderungen folgen aktuellen Debatten über Reisebestimmungen und Leistungsansprüche – darunter eine umstrittene Aussage des AfD-Politikers Markus Frohnmaier.

Derzeit dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutzstatus bis zu drei Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen, ohne ihr Bürgergeld zu verlieren – vorausgesetzt, das Jobcenter stimmt zu. Ein durchgehender Auslandsaufenthalt von vier Wochen (28 Tagen) führt jedoch zur Aussetzung der Zahlungen, da Leistungsbezieher ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen müssen. Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, behauptete fälschlicherweise, Ukrainer könnten sechs Monate im Ausland verbringen und trotzdem weiterhin Leistungen erhalten. Seine Äußerung löste Kritik aus, da Jobcenter Bürgergeld nicht für längere Auslandsaufenthalte zahlen.

Ab dem 1. April 2025 haben neu ankommende ukrainische Geflüchtete keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Stattdessen müssen sie sich ab dem 1. Juli 2026 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um Unterstützung bewerben. Diese Umstellung markiert eine deutliche Veränderung in der deutschen Sozialhilfe für diese Gruppe.

Die überarbeiteten Vorschriften bedeuten strengere Auflagen für ukrainische Geflüchtete, die Leistungen beantragen. Wer nach April 2025 einreist, unterliegt anderen Regelungen, während bestehende Leistungsempfänger die Reisebeschränkungen einhalten müssen, um ihre Zahlungen zu behalten. Ziel der Änderungen ist es, die Wohnsitzanforderungen klarer zu regeln und Missverständnisse über den Leistungsbezug zu verringern.

Quelle