Unternehmer aus Freiburg wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro verurteilt
Hiltrud JockelUnternehmer aus Freiburg wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro verurteilt
Ein 42-jähriger Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Das Gericht verhängte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe für die Straftat.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, mit dem er etwa 59.000 Euro erwirtschaftete. In dieser Zeit informierte er das Jobcenter nicht über seine Einnahmen. Dadurch erhielt er weiterhin fast 19.000 Euro an Arbeitslosengeld, auf das er keinen Anspruch hatte.
Das Amtsgericht Freiburg sprach ihn des Betrugs schuldig. Die siebenmonatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Jobcenter wird nun Schritte einleiten, um die zu Unrecht gezahlten Leistungen zurückzufordern.
Bisher sind keine Details bekannt, wie das Freiburger Jobcenter oder die Arbeitsagentur in den letzten Jahren auf ähnliche Betrugsfälle reagiert hat. Vorliegende Unterlagen zu diesem Thema beziehen sich stattdessen auf nicht zusammenhängende Sozialprogramme in Berlin.
Der Unternehmer muss die zu Unrecht erhaltenen 19.000 Euro zurückzahlen. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass er keine Haftstrafe antreten muss, sofern er keine weiteren Straftaten begeht. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, wenn Einkünfte bei der Beantragung staatlicher Leistungen nicht angegeben werden.






