SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackback-Plänen der Regierung
Hans-Herbert ReinhardtSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackback-Plänen der Regierung
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen geplante Gesetze geäußert, die Deutschlands Cyberfähigkeiten ausweiten sollen. Zwar befürwortet er eine stärkere Cyberabwehr, lehnt jedoch Pläne für offensive digitale Gegenangriffe durch staatliche Behörden entschieden ab.
Der Gesetzentwurf würde es Behörden wie der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen – ein Schritt, den Schätzl als gefährlichen Präzedenzfall warnt.
Schätzl fordert eine klare rechtliche Definition dessen, was als Hackback gilt – also die Praxis, auf Cyberangriffe mit der Infiltration oder Ausschaltung fremder Systeme zu reagieren. Ohne strenge Kriterien, so seine Argumentation, bestehe die Gefahr, gegen internationales Recht zu verstoßen, einschließlich der Genfer Konventionen. Diese Regeln begrenzen bereits jetzt, wie Staaten im Cyberraum agieren dürfen, und Schätzl besteht darauf, dass Deutschland sie einhalten muss.
Sein Hauptkritikpunkt betrifft das Fehlen eindeutiger Beweise vor dem Einsatz von Gegenmaßnahmen. Die Zielnahme von Systemen ohne absolute Gewissheit über deren Beteiligung an einem Angriff könnte ungewollte Folgen nach sich ziehen, warnt er. Über die rechtlichen Bedenken hinaus fürchtet er, dass zivile Infrastruktur in Mitleidenschaft gezogen werden könnte, sollten offensive Operationen außer Kontrolle geraten.
Das geplante Gesetz würde der Bundespolizei, dem BKA und dem BSI neue Befugnisse einräumen, ausländische IT-Netzwerke zu stören. Schätzl anerkennt zwar die Notwendigkeit, die Cyberabwehr zu stärken, betont jedoch, dass jede Reaktion im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung bleiben müsse.
Schätzls Position unterstreicht die kontroverse Debatte darüber, wie weit Deutschland bei der Abwehr von Cyberbedrohungen gehen sollte. Seine Warnungen konzentrieren sich auf rechtliche Klarheit, den Nachweis von Beteiligung und den Schutz ziviler Systeme. Nun geht es darum, ob der Gesetzentwurf so angepasst werden kann, dass diese Bedenken berücksichtigt werden, ohne die Cybersecurity-Bemühungen zu schwächen.






