18 April 2026, 22:19

Rechtsstreit eskaliert: Ulmen-Anwalt attackiert Caren Miosga und Spiegel

Ein Blatt mit Fotos von Menschen und handgeschriebenen Notizen, die öffentliche Meinungen zu Verfahren zusammenfassen.

Rechtsstreit eskaliert: Ulmen-Anwalt attackiert Caren Miosga und Spiegel

Die juristischen Auseinandersetzungen um den Fall mit den Schauspielern Collien Fernandes und Christian Ulmen haben sich zugespitzt. Der Medienanwalt Christian Schertz wirft der NDR- und ARD-Talkshow Caren Miosga Vorurteile in ihrer Berichterstattung vor. Unterdessen wurden die Verfahren in Spanien ausgesetzt, während die deutschen Ermittler die Vorwürfe von Fernandes weiterhin prüfen.

Schertz, der Ulmen vertritt, behauptet, die Sendung Caren Miosga habe eine einseitige Darstellung des Konflikts geliefert. Er kritisiert, die Auswahl der Gäste sei rechtlich fragwürdig gewesen, und das Vorgehen der Show könnte sogar rechtswidrig sein. Die Redaktion wies diese Vorwürfe zurück und betonte, die Berichterstattung diene dem öffentlichen Interesse und entspreche den Standards verantwortungsvoller Journalismus.

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Zudem kündigte Schertz an, rechtliche Schritte gegen den Spiegel wegen dessen Berichterstattung über den Fall einzuleiten. Er hält die Darstellung des Magazins zu einem Vorfall in Mallorca für unvollständig. Die örtliche Polizei hatte jedoch in der Auseinandersetzung Fehlverhalten auf beiden Seiten festgestellt.

Darüber hinaus weist Schertz Vorwürfe, Ulmen sei an der Erstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos beteiligt gewesen, entschieden zurück. Während die spanischen Ermittlungen ruhen, laufen die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Itzehoe zu Fernandes' Anschuldigungen gegen Ulmen weiter.

Der Fall bleibt weiterhin Gegenstand intensiver juristischer und medialer Aufmerksamkeit, mit mehreren laufenden Ermittlungen. Schertz' rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Spiegel und Caren Miosga deuten auf weitere juristische Konflikte hin. Die weitere Entwicklung hängt von den anstehenden Prüfungen der deutschen Behörden und möglichen Gerichtsentscheidungen ab.

Quelle