Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neues Abkommen für Apotheken und Ärzte
Hiltrud JockelNiedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neues Abkommen für Apotheken und Ärzte
Neues einheitliches Abkommen für Praxisbedarf in Niedersachsen in Kraft getreten
Seit dem 1. Juli gilt in Niedersachsen ein neues, vereinheitlichtes Abkommen für Praxisbedarf. Apotheken und Vertragsärzte arbeiten nun nach einem standardisierten Rahmen – anstelle des bisherigen Flickenteppichs veralteter Regelungen. Die Einigung sichert die Versorgung nach monatelangen Verhandlungen zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen.
Das Abkommen wurde abgeschlossen, nachdem die LAV die bisherigen Bestimmungen gekündigt hatte, die eigentlich erst zum 31. Dezember 2025 auslaufen sollten. Um Lieferengpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni. Dadurch konnten Apotheken die Versorgung mit essenziellen Arzneimitteln ohne Unterbrechung aufrechterhalten.
Erstmals gelten nun auch für Praxisbedarf einheitliche Prioritätsregeln bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln. Dazu zählen Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die für mehrere Patienten oder in Notfällen verwendet werden. Die Reform soll die Effizienz steigern, Kosten kontrollieren und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung gewährleisten.
Apotheken erhalten für die Belieferung von Vertragsärzten mit Impfstoffen zunächst 80 Cent pro Dosis. Dieser Satz steigt in einer späteren Phase auf einen Euro an, sobald bestimmte Vertragsziele erreicht sind. Das neue System berücksichtigt zudem wirtschaftliche Herausforderungen und schafft eine zuverlässigere Lieferkette.
Das Abkommen modernisiert die Versorgung mit Praxisbedarf in ganz Niedersachsen. Es führt klare Regeln, faire Vergütungen und ein stabiles Rahmenwerk für Apotheken und Ärzte ein. Die Änderungen traten am 1. Juli in Kraft und schließen damit jede Lücke im vertraglichen Übergang aus.






