Neues Digitales-Gesundheitsgesetz: Fortschritt oder überstürzte Reform?
Vladimir DöhnNeues Digitales-Gesundheitsgesetz: Fortschritt oder überstürzte Reform?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein neues Digitales-Gesundheitsgesetz vorgestellt, das die Modernisierung des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben soll. Im Mittelpunkt der Pläne stehen die Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI). Doch bereits jetzt mehren sich Bedenken, insbesondere zu Lücken in der Langzeitpflege und der praktischen Umsetzbarkeit der Reformen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die TI zu vereinfachen und abzusichern, um sie widerstandsfähiger gegen Ausfälle zu machen. Zudem soll die Funktionalität der ePA erweitert werden, während der Authentifizierungsprozess nutzerfreundlicher gestaltet wird. Die AOK-Gesundheitskasse begrüßte diese Schritte als „wichtigen Fortschritt für die digitale Gesundheitsversorgung“. Gleichzeitig unterstützte sie Pläne, Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) nutzbar zu machen, und forderte einen besseren Zugang zu Versichertendaten.
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sprach sich für die geplante Stärkung der gematik aus, der für die digitale Gesundheitsinfrastruktur zuständigen Organisation. Die KBV forderte jedoch zusätzlich eine eigenständige „elektronische Pflegeakte“, um sicherzustellen, dass Daten auch ohne ePA zugänglich bleiben. Ärztinnen und Ärzte zeigten sich unterdessen zurückhaltend: Die ePA müsse zunächst in puncto Qualität und Benutzerfreundlichkeit überzeugen, bevor sie breites Vertrauen finde.
Kritik kam von Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands für Alternde und Behinderte (VDAB). Er monierte die Vernachlässigung der Langzeitpflege und forderte praxistaugliche digitale Lösungen sowie stabile Finanzierung, um Pflegekräfte und Patientinnen und Patienten zu entlasten. Auch die AOK wartet noch auf konkrete Details zur geplanten Neuordnung der gematik und plädierte dafür, den Krankenkassen mehr Mitspracherechte in der Steuerung einzuräumen.
Mit dem Digitalen-Gesundheitsgesetz will die Bundesregierung die Gesundheitsversorgung durch eine bessere digitale Infrastruktur und patientenfreundliche Akten modernisieren. Ob das Vorhaben gelingt, hängt jedoch davon ab, ob die Vorbehalte von Ärzteschaft, Kostenträgern und Pflegeverbänden ausgeräumt werden. In den kommenden Monaten stehen weitere Debatten über Finanzierung, Datenzugang und die Zukunft der Langzeitpflege an.






