24 March 2026, 01:12

Luxemburger muss 124.000 Euro Strafe für nicht angemeldeten Ferrari zahlen

Graphik mit zwei Linien, die EU-Importe und Nicht-EU-Importe über die Zeit darstellen, wobei die blaue Linie einen stetigen Rückgang und die rote Linie einen leichten Anstieg zeigt.

Luxemburger muss 124.000 Euro Strafe für nicht angemeldeten Ferrari zahlen

Ein 60-jähriger Autofahrer aus Luxemburg ist mit einer Strafe von über 124.000 Euro belegt worden, nachdem er einen nicht angemeldeten Ferrari nach Deutschland gebracht hatte. Der Vorfall flog bei einer routinemäßigen Zollkontrolle in Konstanz auf. Zudem entdeckten die Behörden in der ersten Jahreshälfte 2025 Dutzende weitere Fahrzeuge, für die Einfuhrabgaben nicht entrichtet worden waren.

Der Fall wurde Anfang September am Zollamt Konstanz-Paradiesertor bekannt. Ein 60-Jähriger aus Luxemburg war mit einem in der Schweiz zugelassenen Ferrari kontrolliert worden. Das Fahrzeug im Wert von etwa 207.000 Euro war nicht ordnungsgemäß für die Einfuhr in die EU angemeldet worden.

Der Fahrer beglich die sofort fälligen Kosten vor Ort, darunter Einfuhrabgaben in Höhe von 64.000 Euro sowie eine Sicherheitsleistung. Dennoch droht ihm ein steuerstrafrechtliches Verfahren. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf rund 124.000 Euro, zusätzlich wurde ein Bußgeld von 60.000 Euro verhängt.

Zwischen Januar und Juni 2025 ermittelte das Hauptzollamt Singen in seinem Zuständigkeitsbereich 26 Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen. Daraus resultierten Einfuhrabgaben in Höhe von insgesamt etwa 71.500 Euro. Weitere 38 Fahrzeuge konnten in diesem Zeitraum keinen Nachweis über die Entrichtung der Abgaben erbringen, was zu zusätzlichen Forderungen von über 165.000 Euro führte.

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Über die häufigsten Herkunftsländer der betroffenen Fahrzeuge oder die genaue Anzahl der in früheren Kontrollen festgestellten Fälle wurden keine Angaben gemacht.

Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Einfuhrbestimmungen an den deutschen Grenzen. Der Fahrer hat zwar die geforderten Abgaben und die Strafe beglichen, bleibt aber Gegenstand weiterer steuerrechtlicher Ermittlungen. Unterdessen überwachen die Zollbehörden weiterhin Fahrzeuge, die aus Ländern außerhalb der EU einreisen, um die Einhaltung der Abgabenpflichten sicherzustellen.

Quelle