19 March 2026, 14:29

Influencer-Paar wirft Schwarzwald-Therme Diskriminierung nach Kuss-Vorfall vor

Ein Mann und eine Frau küssen sich, während sie sich in Gegenwart einer Gruppe uniformierter Personen mit Fahnen umarmen.

Influencer-Paar wirft Schwarzwald-Therme Diskriminierung nach Kuss-Vorfall vor

Ein virales Video hat eine Debatte ausgelöst, nachdem ein schwules Influencer-Paar behauptete, aus einer deutschen Thermenlandschaft geworfen worden zu sein, weil sie sich küssten. Léo und Arno, zwei französische Social-Media-Persönlichkeiten, veröffentlichten Aufnahmen vom Vorfall am 3. März im Badeparadies Schwarzwald in Titisee-Neustadt – und lösten damit Vorwürfe wegen Diskriminierung aus. Die Geschäftsführung der Therme besteht jedoch darauf, dass die Entfernung aufgrund von Regelverstößen erfolgte – und nicht aus Homophobie.

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Der Vorfall ereignete sich Mitte März, als Léo und Arno die beliebte Wellnessanlage besuchten. Laut ihrer Schilderung wurden sie von Mitarbeitern angesprochen, nachdem sie sich küssten, und aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Das Paar beschrieb die Situation als "tiefe Demütigung und Diskriminierung" und erklärte, man habe ihnen mit Polizeieinsatz gedroht, falls sie nicht gingen.

Der Geschäftsführer der Therme, Jochen Brugger, wies diese Vorwürfe zurück. Er betonte, das Paar habe wiederholt gegen Haus- und Badeordnungen verstoßen, ohne jedoch konkret zu nennen, welche Regeln gebrochen worden seien. Brugger versicherte zudem, die Einrichtung heiße alle Gäste willkommen – unabhängig von Lebensstil oder sexueller Orientierung.

Innerhalb weniger Tage verbreitete sich das Video des Paares auf Instagram und TikTok und erreichte Millionenaufrufe. Tausende Nutzer verurteilten die Therme, warfen ihr Homophobie vor und forderten Rückerstattungen oder Entschuldigungen. Da jedoch keine weiteren Beweise veröffentlicht wurden, bleibt der wahre Grund für den Rauswurf umstritten.

Der Konflikt zwischen den Anschuldigungen des Paares und der Darstellung der Therme wirft weiterhin zentrale Fragen auf. Während die Empörung in den sozialen Medien anhält, gab es seit dem Vorfall keine erkennbaren Auswirkungen auf Antidiskriminierungsrichtlinien in deutschen Freizeiteinrichtungen. Die Debatte, ob es sich um Diskriminierung oder Regelvollzug handelte, bleibt damit ungelöst.

Quelle