13 April 2026, 12:22

Gericht verweigert Frau Daten über Samenspende ihres biologischen Vaters

Eine detaillierte Abbildung eines alten Buchseiten mit verschiedenen Arten von Spermien-Zeichnungen neben begleitendem Text.

Gericht verweigert Frau Daten über Samenspende ihres biologischen Vaters

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat ihren juristischen Kampf um die Offenlegung von Details über die Spenden ihres biologischen Vaters verloren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies ihre Klage auf Informationen darüber ab, wie oft sein Sperma verwendet wurde. Die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.

Die Klägerin hatte vom Kinderwunschzentrum konkrete Daten gefordert. Sie wollte die Gesamtzahl der Lebendgeburten, beabsichtigten Schwangerschaften und Verwendungen des Spermas ihres biologischen Vaters erfahren. Ihre Argumentation stützte sich auf das Bedürfnis, mögliche Halbgeschwister ausfindig zu machen, Beziehungen zu ihnen aufzubauen und zufälligen Inzest zu vermeiden.

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Das Gericht erkannte zwar ihr Recht an, ihre biologische Abstammung zu kennen. Es entschied jedoch, dass dieses Recht die von ihr geforderten weiteren Details nicht abdeckt. Die Richter wiesen darauf hin, dass ihr bereits bekannt sei, dass mit demselben Spender 33 Kinder gezeugt wurden.

Nach dem deutschen Samenspenderregistergesetz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf solche Informationen. Das Gericht sah zudem kein schützenswertes rechtliches Interesse an der Offenlegung. Es gelangte zu dem Schluss, dass die begehrten Zahlen keine zuverlässige Aussage über die Anzahl der Halbgeschwister zulassen würden.

Das vollständige Urteil wird in Kürze unter www.rv.hessenrecht.hessen.de veröffentlicht. Die Entscheidung schließt den Fall endgültig ab. Die Klägerin erhält keine weiteren Details über die Spenden ihres biologischen Vaters. Die Begründung des Gerichts stützte sich auf die geltenden Gesetze und das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für ihre Forderungen.

Quelle