Baden-Württemberg lockert Düngebeschränkungen für Landwirte mit flexibleren Fristen
Sepp KraushaarBaden-Württemberg lockert Düngebeschränkungen für Landwirte mit flexibleren Fristen
Landwirte in Baden-Württemberg erhalten künftig mehr Flexibilität bei der Handhabung von Düngebeschränkungen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Sperrfristen für Dauergrünland, temporäres Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen angepasst. Die Neuregelung ermöglicht es, stickstoffhaltige Düngemittel bis zu vier Wochen später auszubringen.
Bisher sahen die strengen Vorgaben der Düngeverordnung vor, dass Landwirte die Ausbringung von Stickstoff bereits Mitte Februar oder März einstellen mussten. Diese engen Fristen sollten zwar die Nitratbelastung in Gewässern verringern, erschwerten jedoch die Planung und führten mitunter zu Ertragseinbußen. Die aktuelle Anpassung verkürzt zwar nicht die Gesamtlänge der Sperrzeiten, erlaubt es den Landkreisen aber, Ausnahmen zu genehmigen – sei es im Einzelfall, für bestimmte Gruppen oder per Allgemeinverfügung.
Die Änderung berücksichtigt lokale Bodenverhältnisse, Wetterbedingungen und eine effizientere Stickstoffnutzung. Durch die spätere Beginn- und Endphase der Sperrfristen soll der Betriebsdruck für Landwirte verringert werden, ohne den Umweltschutz zu vernachlässigen.
Die überarbeiteten Regeln geben den Landwirten mehr Spielraum, ihre Düngezeiten anzupassen, ohne die Dauer der Einschränkungen zu verkürzen. Die Landkreise prüfen Anträge nun anhand der jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten. Ziel bleibt es, landwirtschaftliche Produktivität und ökologische Verantwortung in Einklang zu bringen.






