Baden-Württemberg führt digitale Baugenehmigungen ab 2025 ein – was sich ändert
Sepp KraushaarBaden-Württemberg führt digitale Baugenehmigungen ab 2025 ein – was sich ändert
Neue Regeln für Baugenehmigungen in Baden-Württemberg treten bald in Kraft
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge für Baugenehmigungen in Baden-Württemberg digital über die Landesplattform Virtuelle Bauaufsichtsbehörde Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden. Die Änderung betrifft alle, die in der Region Bau- oder Abrissarbeiten planen.
In Deutschland ist für die meisten Bau- oder Abbruchvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. Bisher beginnt das Verfahren mit der Einreichung der Pläne und Unterlagen bei der örtlichen Gemeinde. Künftig werden jedoch keine Papieranträge mehr angenommen.
Nach Eingang prüft die Bauaufsichtsbehörde den Antrag auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Falls nötig, holt sie Stellungnahmen anderer Behörden ein. Nachbarn erhalten zudem eine Frist von zwei Wochen, um die Pläne einzusehen und eventuelle Einwände vorzubringen.
Anschließend entscheidet die Behörde über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungskostenverordnung der Stadt Sindelfingen. Bei einer Bewilligung dürfen die Bauarbeiten erst beginnen, wenn sowohl die Baugenehmigung als auch eine separate Freigabeerklärung vorliegen.
Eine abschließende Abnahme ist nicht immer vorgeschrieben – sie erfolgt nur, wenn die Behörde sie ausdrücklich anordnet. Die Genehmigung erlischt jedoch, wenn die Arbeiten nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung beginnen oder wenn der Bau drei Jahre lang ruht.
Mit der Umstellung auf digitale Antragstellung soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Ab kommendem Jahr müssen alle baubezogenen Anträge über ViBa BW eingereicht werden. Wer die neuen Regeln oder Fristen nicht einhält, riskiert Verzögerungen oder sogar die Ungültigkeit des Vorhabens.






