22 March 2026, 00:26

Baden-Württemberg bildet 232 neue Justizfachkräfte für 2025 aus

Offenes Buch mit dem Titel "Dissertation Juridica de Victore in Expensas Condemando" und sichtbarem Text, der auf rechtliche Gerichtsdokumente hinweist.

Baden-Württemberg bildet 232 neue Justizfachkräfte für 2025 aus

Justiz in Baden-Württemberg nimmt 232 Nachwuchskräfte in Ausbildungsprogramm auf

Die Justizverwaltung in Baden-Württemberg hat 232 Auszubildende für ihr Programm zur Fachkraft für Justiz ausgewählt. Die begehrten Plätze waren stark umkämpft: Für den Jahrgang 2025 gingen insgesamt 2.284 Bewerbungen ein. Justizministerin Marion Gentges bestätigte die Zahlen und kündigte an, dass die Bewerbungsphase für 2026 nun gestartet ist.

In der gesamten Region bereiten sich 22 Ausbildungsstätten an Amts- und Landgerichten auf die neuen Auszubildenden vor. Das Auswahlverfahren war anspruchsvoll – nur ein kleiner Teil der Bewerber:innen erhielt einen Platz. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart setzten sich 142 von 1.558 Kandidat:innen durch, in Karlsruhe wurden 90 aus 726 Bewerber:innen ausgewählt.

Während der dreijährigen Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine monatliche Vergütung. Im ersten Jahr beträgt das Bruttoeinkommen 1.236,82 Euro, im zweiten Jahr steigt es auf 1.290,96 Euro und im dritten auf 1.340,61 Euro. Nach erfolgreicher Qualifikation können sie im öffentlichen Dienst des Landes nach dem Tarifvertrag TV-L arbeiten.

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Mit einem Jahr Berufserfahrung besteht für die ausgebildeten Justizfachangestellten die Möglichkeit, einen sechsmonatigen Lehrgang zu absolvieren. Diese Zusatzqualifikation berechtigt sie zum Aufstieg in den mittleren Justizdienst.

Der Jahrgang 2025 markiert einen weiteren Schritt bei der Ausbildung der nächsten Generation von Justizfachkräften. Bewerbungen für den Jahrgang 2026 werden ab sofort über die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart entgegengenommen. Das Programm stößt weiterhin auf großes Interesse und unterstreicht seine Bedeutung für das Justizsystem in Baden-Württemberg.

Quelle