Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Einreise aus der Schweiz
Vladimir DöhnZoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei Einreise aus der Schweiz
Ein 43-jähriger Reisender aus dem Raum Stuttgart ist mit nicht deklarierten Luxusgütern im Wert von über 24.000 Euro erwischt worden. Zollbeamte des Hauptzollamts Singen beschlagnahmten die Waren, darunter hochwertige Kleidung und eine Armbanduhr.
Der Mann gab zu, die Güter nicht deklariert zu haben, deren Wert die gesetzliche zollfreie Freigrenze für Reisende, die aus der Schweiz in die EU einreisen, bei Weitem überstieg. Der Vorfall ereignete sich, als der Reisende aus der Schweiz einreiste. Nach EU-Regeln dürfen Personen ab 17 Jahren Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Die beschlagnahmten Güter überschritten diese Grenze jedoch um das Mehr als 80-Fache.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, zahlte der Mann vor Ort etwa 4.600 Euro an Einfuhrabgaben. Trotz der sofortigen Begleichung der Gebühr wurde der Fall nun an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Die Behörden haben ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Reisenden eingeleitet. Zu den beschlagnahmten Gütern gehörten Kleidung und eine Uhr – beides Luxusartikel, die bei Nichtdeklaration höheren Einfuhrsteuern unterliegen. Der Reisende durfte nach Zahlung der Abgaben seine Reise fortsetzen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung laufen jedoch weiter. Bei einer Verurteilung drohen ihm neben der ursprünglichen Strafe zusätzliche Sanktionen.






