10 May 2026, 06:20

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Drohen Lohnabzüge bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Eine schneebedeckte Straße mit wenigen Fahrzeugen, gesäumt von Häusern und Bäumen auf beiden Seiten.

Winterchaos auf Deutschlands Straßen: Drohen Lohnabzüge bei Verspätungen durch Schnee und Eis?

Strenger Winterwetter chaotisiert Pendlerverkehr in Deutschland – bei Verspätungen drohen Lohnabzüge

Eisige Temperaturen, Schnee und Glätte sorgen derzeit in weiten Teilen Deutschlands für gefährliche Straßenverhältnisse und erschweren vielen Arbeitnehmern die pünktliche Ankunft am Arbeitsplatz. Doch wer wegen winterlicher Extrembedingungen zu spät kommt, riskiert unter Umständen Gehaltseinbußen oder unbezahlte Stunden – denn nach deutschem Recht können Verspätungen in solchen Fällen Konsequenzen haben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, §§ 275 und 326) regelt, dass Arbeitgeber für ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn zahlen müssen, wenn Mitarbeiter aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Extremwetter nicht rechtzeitig erscheinen. Hier greift das sogenannte „Verzögerungsrisiko“ – die Verantwortung für versäumte Stunden liegt dann beim Arbeitnehmer.

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Anders verhält es sich, wenn der Betrieb selbst wegen externer Faktoren wie starkem Schneefall nicht öffnen kann: In diesem Fall erhalten Beschäftigte ihren Lohn weiter, da der Arbeitgeber das „Betriebsrisiko“ trägt und keine Abzüge vornehmen darf.

Von Arbeitnehmern wird erwartet, dass sie sich auf winterliche Bedingungen einstellen. Wer wiederholt zu spät kommt, ohne seine Fahrzeit anzupassen, muss mit Konsequenzen rechnen – von offiziellen Abmahnungen bis hin zu unbezahlten Stunden bei häufigen Verspätungen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Betroffene ihren Arbeitgeber frühzeitig über voraussichtliche Verzögerungen informieren.

Rechtlicher Schutz besteht zwar, doch Vorbeugung ist entscheidend: Experten raten, bei extremen Wetterlagen früher loszufahren und mögliche Behinderungen einzukalkulieren.

Die aktuelle Kältewelle unterstreicht, wie wichtig eine gute Planung des Winterpendelns ist. Zwar dürfen Arbeitgeber bei wiederholten Verspätungen den Lohn kürzen – können aber die Bezahlung nicht verweigern, wenn der Betrieb wegen äußerer Umstände geschlossen bleiben muss. Wer seine Fahrzeiten anpasst und Verspätungen rechtzeitig meldet, kann finanzielle Nachteile vermeiden.

Quelle