Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Hiltrud JockelWie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete
Die Flaggenstreitigkeiten der Weimarer Republik erreichten am 5. Mai 1926 einen Wendepunkt. Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ eine neue Verordnung, um den erbitterten Konflikt um die nationalen Symbole beizulegen. Der Streit spaltete das Land seit Jahren, wobei verfeindete Lager vehement unterschiedliche Farbkombinationen unterstützten.
Die Ursprünge des Konflikts reichen bis zum Kompromiss der Nationalversammlung von 1919 zurück. Schwarz-Rot-Gold wurde zur offiziellen Nationalflagge erklärt, während die Handelsflagge beide Varianten vereinte – schwarz-weiß-rot. Doch die Spannungen blieben bestehen. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatten sich zwei unversöhnliche Blöcke gebildet: der „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und der „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“.
Der Reichskunstwart Edwin Redslob erhielt den Auftrag, die Streitfrage zu lösen. Seine Bemühungen, eine einheitliche „Reichsflagge“ zu entwerfen, scheiterten jedoch, sodass der Konflikt ungelöst blieb. Hindenburgs Verordnung von 1926 schrieb daraufhin vor, dass deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen außerhalb Europas beide Flaggen hissen mussten. Diese Maßnahme war kalkuliert – sie sollte die Linke und die Mitte dazu drängen, sich endgültig zu Schwarz-Rot-Gold zu bekennen.
Hindenburgs früherer Sieg in der Debatte hatte die Rechte bestärkt, die nun auf einen vollständigen Triumph drängte – was direkt zur „Zweiten Flaggenverordnung“ führte. Doch das Dekret milderte den Konflikt nicht, sondern zementierte die Flagge als Symbol für die tiefen inneren Spaltungen der Weimarer Republik.
Deutschland stand mit solchen Auseinandersetzungen nicht allein da. Auch in Frankreich, Kanada und dem Vereinigten Königreich hatte es erbitterte Debatten über nationale Symbole gegeben. Doch in Weimar wurde der Flaggenstreit zu einem schonungslosen Spiegel der politischen Zerrissenheit der Zeit.
Die „Zweite Flaggenverordnung“ von 1926 beendete den Konflikt nicht, sondern formalisierte die Spaltung. Diplomatenposten außerhalb Europas waren nun verpflichtet, beide Flaggen zu zeigen – eine sichtbare Erinnerung an die ungelösten Gegensätze. Der Streit blieb ein prägendes Merkmal der politischen Landschaft des Weimarer Deutschlands.






