Strafbefehl für alten Tweet: Warum ein Autor gegen Paragraf 188 kämpft
Hiltrud JockelStrafbefehl für alten Tweet: Warum ein Autor gegen Paragraf 188 kämpft
Ein Autor wurde wegen eines Tweets aus dem Jahr 2019, in dem er den CDU-Politiker Philipp Amthor als „rassistischen Arschloch“ bezeichnete, mit einem Strafbefehl belegt. Der Fall tauchte Jahre später wieder auf – obwohl Amthor weder Anzeige erstattet noch öffentlich darauf reagiert hatte. Der Autor argumentiert nun, dass Deutschlands Gesetze zur Beleidigung von Amtsträgern dringend reformiert werden müssten.
Der Strafbefehl kam von der Staatsanwaltschaft Koblenz, vier Jahre nach Veröffentlichung des Tweets. Weder Amthor noch sonst jemand hatte die Äußerung in dieser Zeit gemeldet oder darauf reagiert. Die Anordnung stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt.
Derselbe Paragraf war bereits in einem früheren Verfahren gegen den Autor angewendet worden, der die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte. Die Anklage wurde zwar später fallen gelassen, doch die Erfahrung machte ihn misstrauisch gegenüber der Anwendung solcher Gesetze. Er verwies zudem auf die Ironie, selbst als ehemaliger Kommunalpolitiker angeklagt zu werden, obwohl er aus eigener Anschauung weiß, welchen Missbrauch Amtsträger erleben müssen.
Das Verfahren gegen ihn im Fall Leisten endete zwar mit einem Freispruch, doch er sorgt sich um Bürger ohne juristisches Wissen. Strafbefehle, die mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ausmachen, ermöglichen Verurteilungen ohne Richter – es sei denn, der Beschuldigte legt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Erst kürzlich kritisierte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit Paragraf 188 als übermäßige Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit.
Der Fall zeigt, welche langfristigen Folgen alte Social-Media-Posts unter den aktuellen deutschen Gesetzen haben können. Die Erfahrungen des Autors deuten darauf hin, dass selbst nebensächliche oder vergessene Äußerungen noch Jahre später juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Angesichts wachsender Kritik von Rechtsexperten und den Vereinten Nationen könnte der Druck steigen, Paragraf 188 zu reformieren – oder ganz abzuschaffen.






