02 May 2026, 10:22

Steuerbonus für elektrische Dienstwagen: Neue Abschreibungsregeln ab Juli 2025

Plakat wirbt mit einer Steuergutschrift von bis zu 7.500 USD für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs, zeigt ein Bild eines Autos.

Steuerbonus für elektrische Dienstwagen: Neue Abschreibungsregeln ab Juli 2025

Ab Juli 2025 können Unternehmen für elektrische Dienstwagen höhere Abschreibungen geltend machen. Mit der neuen Steuerregelung soll der Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge gefördert werden. Allerdings kommen nicht alle Flottenmodelle für die Vergünstigung infrage.

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Die Sonderabschreibung gilt nur für elektrische Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden – sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge. Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %.

Nicht alle Leasingverträge profitieren von der Regelung. Nur Vollamortisations-Leasingverträge sind begünstigt, bei denen die Raten die vollständigen Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung abdecken. In diesen Fällen muss der Leasingnehmer das Fahrzeug in seiner Bilanz ausweisen. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate kann das Unternehmen den Wagen behalten, verkaufen oder weiter nutzen.

Standard-Leasingverträge, bei denen kein Eigentumsübergang stattfindet, sind ausgeschlossen. Auch Unternehmen, die ihre Flotte ohne Vollamortisationsklauseln leasen, können die Sonderabschreibung nicht in Anspruch nehmen.

Die Regelung bietet Unternehmen, die Elektrofahrzeuge kaufen oder über qualifizierte Leasingverträge erwerben, erhebliche Steuervergünstigungen. Voraussetzung ist, dass die Leasingverträge die Vollamortisationskriterien erfüllen. Die Neuregelung tritt Mitte 2025 in Kraft und umfasst sowohl neue als auch gebrauchte elektrische Dienstwagen.

Quelle