Schufa vor Gericht: Wie transparent muss das Bonitäts-Scoring wirklich sein?
Hans-Herbert ReinhardtSchufa vor Gericht: Wie transparent muss das Bonitäts-Scoring wirklich sein?
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird derzeit ein Rechtsstreit darüber verhandelt, wie transparent das Bonitätsbewertungssystem der Schufa sein muss. Fünf Privatpersonen haben gegen das Unternehmen geklagt und argumentieren, dass die aktuellen Angaben zur Berechnung der Schufa-Scores den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht genügen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen behauptet, dieses Modell erfülle bereits jetzt – und übertreffe sogar – künftige rechtliche Standards, da alle Faktoren und deren Gewichtung offengelegt würden.
Die Kläger sehen dies anders. Sie fordern tiefere Einblicke in die Logik hinter den Berechnungen, nicht nur in die zugrundeliegenden Faktoren. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die bisherigen Offenlegungen der Schufa den DSGVO-Anforderungen an Transparenz bei automatisierten Entscheidungsprozessen gerecht werden.
Zudem stehen Änderungen im rechtlichen Rahmen bevor: Ab November 2026 gelten neue Datenschutzbestimmungen für „materielle Scoring-Systeme“. Das aktualisierte Modell der Schufa soll das alte, komplexere System bis Ende 2028 vollständig ersetzen.
Das Urteil wird maßgeblich beeinflussen, wie datenbasierte Bewertungen künftig durchgeführt werden. Es wird zudem klären, welche Transparenzpflichten Unternehmen bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach der DSGVO erfüllen müssen. Die Entscheidung könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle im Zusammenhang mit algorithmischen Systemen werden.






