Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und weniger Frühruhe – was jetzt geplant ist
Vladimir DöhnRentenreform: Höheres Eintrittsalter und weniger Frühruhe – was jetzt geplant ist
Die Rentenkommission hat weitreichende Vorschläge zur Reform des deutschen Rentensystems vorgelegt. Zu den zentralen Änderungen gehören eine Anhebung des Renteneintrittsalters sowie Einschränkungen bei der Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestands. Die Pläne haben eine Debatte unter Parteien und Landesregierungen ausgelöst.
Die Kommission empfiehlt, die Regelung abzuschaffen, die es Beschäftigten mit 45 Beitragsjahren ermöglicht, ohne Abzüge früher in Rente zu gehen. Zudem soll das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise über 67 Jahre hinaus angehoben und an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Als weitere Säule soll ein kapitalgedecktes System in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden.
Selbstständige und Politiker müssten künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so die Pläne. Beamte blieben zwar weiterhin befreit, müssten aber mit einem höheren Renteneintrittsalter rechnen, das an das gesetzliche System angeglichen wird.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte eine breite Debatte über die Rentereform. Er betonte, dass auch die Situation der Beamten thematisiert werden müsse, und verwies auf die Notwendigkeit, die Auswirkungen auf Rentner in Ostdeutschland zu prüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, die Empfehlungen zügig umzusetzen.
Die AfD und die BSW kritisierten die Pläne scharf, insbesondere die Vorhaben, das Renteneintrittsalter anzuheben und die Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ruhestand einzuschränken.
Die vorgeschlagenen Reformen würden die Finanzierung der Renten grundlegend verändern und den Kreis der Beitragszahler erweitern. Gleichzeitig würden sie für viele Menschen eine längere Erwerbstätigkeit bedeuten. Nun steht die Politik vor der Aufgabe, die Vorschläge in Gesetzesform zu gießen.
