Rentenreform 2024: Mindestrente kommt – doch Renteneintritt wird flexibler und später
Hans-Herbert ReinhardtRentenreform 2024: Mindestrente kommt – doch Renteneintritt wird flexibler und später
Die Bundesregierung hat Pläne zur Reform des Rentensystems vorgestellt. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die schwarz-rote Koalition werde die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen. Dazu gehören die Einführung einer Mindestrente sowie eine Anhebung des Renteneintrittsalters in Abhängigkeit von der Lebenserwartung.
Die Rentenkommission schlug vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils bis zu ein Prozent des Bruttolohns in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge einzahlen. Zudem plant die Regierung, eine neue Mindestrente durch erhöhte Bundeszuschüsse zu finanzieren, um die Altersarmut zu bekämpfen.
Das gesetzliche Rentensystem ist zwar stabil geblieben, sein Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist jedoch in den letzten 20 Jahren gesunken. Historisch erzielte es sichere jährliche Renditen von über drei Prozent. Kritiker monieren, dass die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung einkommensschwache Bevölkerungsgruppen ungleich belastet und damit eine Umverteilung von unten nach oben bewirkt.
Die Behauptung, jüngere Arbeitnehmer hätten keine Vorteile vom gesetzlichen System, wurde als falsch zurückgewiesen. Dennoch bestehen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit kapitalgedeckter Renten – insbesondere vor dem Hintergrund vergangener Finanzkrisen und Marktschwankungen. Zudem haben gesetzlich Versicherte im Schnitt eine geringere Lebenserwartung als privat Versicherte, was die soziale Ungleichheit verschärft.
Die Reformen zielen darauf ab, Altersarmut zu verringern und die Renten zu stabilisieren. Geplant sind die Einführung einer Mindestrente sowie eine flexible Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Regierung setzt dabei auf höhere Bundeszuschüsse und neue kapitalgedeckte Beiträge, um die Veränderungen zu finanzieren.
