Polizist wegen sexueller Belästigung angeklagt – Kommissariatsleiterin verdächtigt der Strafvereitelung
Vladimir DöhnPolizist wegen sexueller Belästigung angeklagt – Kommissariatsleiterin verdächtigt der Strafvereitelung
Ein 37-jähriger Polizeibeamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim sieht sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert. Der Vorfall soll sich am 6. März bei einer privaten Boßel-Veranstaltung in Baccum ereignet haben. Mittlerweile ist auch die Leiterin des Kommissariats, Nicola Simon, in die Affäre verwickelt – gegen sie wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt.
Der beschuldigte Beamte war nach der angeblichen Belästigung zunächst von der Veranstaltung entfernt worden. Dennoch soll Simon, die seit 2019 die Leitung des Kommissariats innehat, ihm die Rückkehr zur Feier ermöglicht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, unangemessen eingegriffen zu haben, weshalb nun auch gegen sie ermittelt wird.
Zuständig für beide Fälle ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück. Dem Beamten drohen bei einer Verurteilung Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Simon hingegen könnte mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die von einer Rüge bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen. Während der laufenden Ermittlungen wurde sie bereits vorläufig von ihren Dienstgeschäften suspendiert.
Für das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim ist dies nicht der erste Skandal: Ein ehemaliger Kriminalhauptkommissar war zuvor wegen der Verbreitung rassistischer und nationalsozialistisch verherrlichender Inhalte in privaten Chats mit Kollegen degradiert worden. Das Kommissariat selbst äußert sich nicht zu den Vorwürfen und verweist auf Anfragen an das Polizeidirektion Osnabrück. Auch die Staatsanwaltschaft gibt derzeit keine weiteren Details bekannt, solange die Ermittlungen andauern.
Gegen Simon wurden bereits disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet, zudem wurde sie von ihren Aufgaben entbunden. Der beschuldigte Beamte bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, mit möglichen rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Verurteilung. Der Ausgang beider Verfahren wird über das weitere Vorgehen entscheiden.






