Neues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsanpassungen seit November 2024
Hans-Herbert ReinhardtNeues Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsanpassungen seit November 2024
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen ihre offiziellen Unterlagen nach den neuen Regelungen ändern lassen.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft. Aus den offiziellen Zahlen geht hervor, dass fast alle Antragstellenden erwachsen waren – nur etwa 40 Fälle betrafen Minderjährige. Die meisten der jüngeren Antragstellenden ließen ihren Eintrag von weiblich auf männlich umstellen.
Die Landesregierung meldete vier Fälle, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal änderten. Die Behörden erfassten nicht, ob diese Personen zu ihrem ursprünglichen Eintrag zurückkehrten oder eine andere Option wählten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Änderungen grundsätzlich positiv. Allerdings diskutiert die Vereinigung nun mögliche Nachbesserungen. Ein vorgeschlagener Zusatz sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Verfahren zur Anpassung des rechtlichen Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt vereinfacht. Mit fast tausend bearbeiteten Änderungen zeigt die Reform bisher wenig Missbrauch und überwiegend erwachsene Antragstellende. Weitere Anpassungen des Gesetzes könnten auf Basis laufender Prüfungen noch folgen.






