Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton
Hans-Herbert ReinhardtNeue EU-Regel: Ab Juni brauchen Webshops einen Stornierungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge storniert werden können. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen, da die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt wurde.
Der Stornierungsbutton muss genauso leicht zu finden und zu bedienen sein wie der ursprüngliche Prozess zum Abschluss des Vertrags. Wenn Verbraucher:innen digital kündigen, müssen sie umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Die neue Vorgabe stammt aus einer EU-Richtlinie, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland ist die Regelung bereits in Kraft. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Der Button selbst ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher:innen behalten weiterhin die übliche 14-tägige Frist, um nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware zu kündigen.
Ziel der Neuerung ist es, digitale Stornierungen einfacher und transparenter zu gestalten. Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, müssen die Vorgabe bis zum Stichtag erfüllen. Andere EU-Länder werden folgen, sobald sie die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.






