19 June 2026, 22:16

Mörder flieht aus Hafturlaub – und wird nach Unfall in Italien geschnappt

Flucht wirft Fragen auf: Mörder bekommt Tagesausgang - Wie kann das sein?

Mörder flieht aus Hafturlaub – und wird nach Unfall in Italien geschnappt

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs aus der Justizvollzugsanstalt Celle im Landkreis Peine. Seine kurze Freiheit endete nach einem Verkehrsunfall in Italien, der zu seiner erneuten Festnahme führte. Der Vorfall hat eine Debatte über die Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst.

Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, als er während eines genehmigten Ausflugs flüchtete. Vor seiner Flucht waren ihm bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle gewährt worden. Bei diesem jüngsten Ausflug besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum.

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Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können auch wegen Mordes Verurteilte Hafturlaub erhalten, sofern die Behörden sie als geringes Risiko einstufen. Im Fall von Benjamin F. hatten die Gefängnisbehörden entschieden, dass von ihm weder Flucht- noch Rückfallgefahr ausgehe. Für unbeaufsichtigten Urlaub müssen Häftlinge mindestens acht Jahre ihrer Strafe verbüßt haben, doch bei begleiteten Ausgängen gelten weniger strenge Auflagen.

Nach seiner Flucht reiste Benjamin F. mit einem Motorrad. Seine Freiheit währte jedoch nur bis zu einem Unfall in Italien, bei dem die Polizei ihn erneut festnehmen konnte.

Die Flucht hat bei der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen Besorgnis ausgelöst. Ungeklärt bleibt, wie die Risikobewertung bei der Gewährung von Hafturlaub für Hochsicherheitsgehängnisinsassen abläuft. Der Fall verdeutlicht die Gratwanderung zwischen Resozialisierungsmöglichkeiten und öffentlicher Sicherheit.

Quelle