Lörrach führt schärfere Prostitutionsregeln in zwei Gewerbegebieten ein
Hans-Herbert ReinhardtLörrach führt schärfere Prostitutionsregeln in zwei Gewerbegebieten ein
Lörrach verschärft Regeln für Prostitution mit neuer Verordnung
Der Gemeinderat von Lörrach wird am 28. April 2026 über eine neue Verordnung abstimmen, die die Vorschriften für Prostitution verschärft und klar regelt, wo Bordelle und damit verbundene Dienstleistungen betrieben werden dürfen. Die überarbeiteten Bestimmungen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet.
Laut der novellierten Verordnung sind Bordelle künftig nur noch in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten erlaubt. In insgesamt 20 kommerziellen Zonen wird der Betrieb solcher Einrichtungen vollständig verboten. Zudem gilt ein generelles Verbot für Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet.
Dienstleistungen in Wohnungen, bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen, bleiben größtenteils legal, könnten jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen. Die Verordnung trifft keine expliziten Regelungen zu Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden.
Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig sensible Standorte zu schützen. Nach der Verabschiedung treten die Änderungen in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht werden.
Aktuell liegen in Lörrach keine neuen Anträge für Bordelle vor. Die überarbeitete Verordnung beschränkt künftige Betriebe auf lediglich zwei Gewerbegebiete. Laut Behörden geht es darum, eine Balance zwischen Regulierung und dem Schutz öffentlicher Räume zu finden.






