04 April 2026, 14:23

Illegale Beschäftigung in Bad Krozingen: Imbiss muss 7.400 Euro Strafe zahlen

Papier mit dem Text "Canadian Government Food Test" auf schwarzem Hintergrund.

Illegale Beschäftigung in Bad Krozingen: Imbiss muss 7.400 Euro Strafe zahlen

Ein Imbiss in Bad Krozingen ist mit einer Geldstrafe belegt worden, nachdem Behörden bei einer Routinekontrolle illegale Beschäftigung aufgedeckt hatten. Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach stellte fest, dass ein türkischer Staatsbürger ohne gültige Papiere in der Küche arbeitete. Der Fall hat nun rechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich gezogen.

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Die Kontrolle fand in einem örtlichen Imbiss statt, wo Beamte einen Mitarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen entdeckten. Der türkische Arbeitnehmer besaß ein abgelaufenes polnisches Touristenvisum, das bereits drei Monate zuvor seine Gültigkeit verloren hatte. Obwohl er in der Küche tätig war, stand er formal bei einer polnischen Leihfirma unter Vertrag – einem Unternehmen, dem die notwendige Erlaubnis fehlte, Personal nach Deutschland zu vermitteln.

Dem deutschen Arbeitgeber werden nun Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgeworfen. Die polnische Leihfirma verfügte über keine gültige Genehmigung, um Arbeitskräfte im Land zu überlassen, und der Mitarbeiter hatte weder einen direkten Arbeitsvertrag noch eine Lohnvereinbarung mit dem Imbiss. In der Folge verhängte das Hauptzollamt zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 7.400 Euro, die inzwischen rechtskräftig sind.

Der Fall ist Teil einer umfassenderen Verschärfung der Kontrollen in Baden-Württemberg. In den vergangenen drei Jahren haben Zollbehörden in der Region etwa 150 ähnliche Verstöße aufgedeckt, die zu Strafen von über 12 Millionen Euro führten. Allein im Jahr 2024 resultierten 52 Fälle in Bußgeldern von 4,2 Millionen Euro.

Der Arbeitgeber muss nun die verhängten Strafen zahlen, während der Aufenthaltsstatus des türkischen Arbeitnehmers weiterhin ungeklärt bleibt. Zollbeamte überwachen weiterhin die Einhaltung der Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen in der Region. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, gegen illegale Beschäftigung und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorzugehen.

Quelle