Hubigs Reform soll Kinder besser vor gewalttätigen Eltern schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat strengere Regelungen vorgeschlagen, um Kinder besser vor misshandelnden Elternteilen zu schützen. Der Entwurf für die Reform sieht vor, dass Gerichte den Kontakt zwischen Täterinnen und Tätern häuslicher Gewalt und ihren Kindern unterbinden können. Ziel ist es, sichere Lebensumfelder für Opfer und ihre Familien zu schaffen.
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig klarere Befugnisse erhalten, um einzugreifen. Sie könnten bei konkreter Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des Opfers zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote gegen gewalttätige Eltern verhängen.
Automatische Kontaktverbote sind nicht vorgesehen. Stattdessen soll jeder Fall individuell geprüft werden – unter Abwägung von Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko der Gewalt. Bei weniger schweren Vorfällen könnten auch mildere Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte angeordnet werden.
Der von den Funke-Medien berichtete Entwurf ist Teil einer umfassenden Reform des Familienrechts. Hubig will damit sicherstellen, dass Kinder frei von Misshandlung aufwachsen und gefährdete Eltern vor weiterer Gewalt geschützt werden.
Falls die Änderungen verabschiedet werden, stärken sie den rechtlichen Schutz für Opfer häuslicher Gewalt. Gerichte erhielten dann mehr Möglichkeiten, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken oder zu untersagen – stets nach einer gründlichen Einzelfallprüfung.






