Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord gelten
Hans-Herbert ReinhardtHubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord gelten
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Änderung des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um sogenannte Femizide stärker zu ahnden. Ihr Ziel ist es, Tötungen mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig generell als Mord zu werten. Bisher werden einige dieser Fälle noch als Totschlag verfolgt.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang bereits als Mord eingestuft werden. Dennoch führen nicht alle solchen Delikte zu einer Mordverurteilung – manche werden stattdessen als Totschlag geahndet. Dieser Unterschied ist entscheidend: Nur auf Mord steht eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe, während Totschlag festgelegte Haftzeiten mit Aussicht auf Entlassung nach sich zieht.
Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen auf Fälle auszuweiten, in denen das Opfer allein wegen seines Frauseins zur Zielscheibe wird. Die Bundesregierung argumentiert, die Reform schaffe mehr Rechtssicherheit und sorge dafür, dass geschlechterbasierte Tötungen konsequenter bestraft werden. Bei einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs würden genderbasierte Morde künftig strengere Strafen nach sich ziehen. Die Wahrscheinlichkeit einer Mordverurteilung stiege in Fällen, in denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Tatmotiv darstellt. Damit sollen rechtliche Schlupflöcher geschlossen werden, die es Tätern derzeit ermöglichen, lebenslangen Haftstrafen zu entgehen.






