Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Hiltrud JockelHamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in der U-Bahn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall begann, nachdem Michael W. den Besucher eines Schwulenclubs, Tibor P., wegen seines Äußeren beschimpft hatte. Der Fall wirft ein Licht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland.
Die Auseinandersetzung ereignete sich, als Tibor P. nach einem Abend in der Stadt auf dem Heimweg war. Michael W. begann, abfällige Kommentare zu machen, wobei er sich insbesondere über die Lackschuhe des Opfers lustig machte. Die Beleidigungen steigerten sich zu Bedrohungen, bis schließlich ein Passant eingriff und den Angreifer aufforderte, damit aufzuhören.
Während des Prozesses kam heraus, dass Michael W. sich auch gegen die Polizei zur Wehr gesetzt und Beamte beleidigt hatte. Die Richterin stellte fest, dass sich die Äußerungen gezielt gegen die sexuelle Orientierung von Tibor P. richteten. Trotz der Vorwürfe entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht – eine Entschuldigung, die Tibor P. annahm.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.048 queerenfeindliche Straftaten registriert, darunter Delikte aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Die Richterin lobte den Mut des Zeugen und das Eingreifen des Passanten als "bürgerlichen Mut".
Michael W. muss die Strafe in 150 Tagessätzen von je acht Euro begleichen. Das Urteil reiht sich ein in eine besorgniserregende Zunahme von Hasskriminalität gegen LGBTQ+-Personen im Land. Gleichzeitig unterstreicht der Fall die Bedeutung von Zeugen, die sich solchen Übergriffen entgegenstellen.






