Halle (Saale) modernisiert Bebauungsplan für Weinberg Campus bis 2026
Vladimir DöhnHalle (Saale) modernisiert Bebauungsplan für Weinberg Campus bis 2026
Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) aktualisiert den Bebauungsplan für den Technologiepark Weinberg Campus. Der seit 1998 geltende Plan entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Bau-, Planungs- und Immissionsschutzrecht. Die geplanten Änderungen sollen den Standort wettbewerbsfähig halten und eine Erweiterung ermöglichen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen zwei benachbarte Kernbereiche mit einer Gesamtfläche von etwa 26,2 Hektar. Dort sollen künftig Produktions- und Vertriebsaktivitäten im Zusammenhang mit Forschung möglich sein. Die maximale Bauhöhe wird so festgelegt, dass der orts- und landschaftstypische Charakter erhalten bleibt, wobei eine konkrete Obergrenze von 25 Metern noch nicht bestätigt wurde.
Flächenbezogene Emissionsgrenzwerte für den Lärmschutz werden rechtlich verbindlich in den Plan aufgenommen. Dies gibt Unternehmen Planungssicherheit und schützt gleichzeitig die Rechte der angrenzenden Wohngebiete. Die Umweltauswirkungen der Änderungen werden als gering bis vernachlässigbar eingestuft: Es gibt keine zusätzliche Versiegelung von Böden, bestehende Grünflächen bleiben erhalten, und das Mikroklima profitiert positiv.
Ein fünf Hektar großes Gelände südlich der Blücherstraße, das ursprünglich für eine großflächige Bebauung vorgesehen war, wird nun umgewidmet und neu vermarktet. Die Stadt betont, dass dies den Haushalt nicht belastet, sondern durch den Verkauf von Baugrundstücken Einnahmen generiert werden. Der Stadtrat stimmt am 24. Juni 2026 über die Veröffentlichung des Entwurfes ab.
Im aktuellen Entwurf sind keine großflächigen Einzelhandelsprojekte vorgesehen. 2018 hatte der Rat einen Antrag für einen 1.900 Quadratmeter großen Supermarkt auf dem Campus abgelehnt.
Der überarbeitete Bebauungsplan modernisiert die Vorschriften für den Technologiepark, führt neue Bau- und Lärmschutzregelungen ein und schützt gleichzeitig die Umwelt. Die endgültige Entscheidung über den Entwurf liegt nun beim Stadtrat.






