Gericht gibt Klara Schedlich Recht im Streit mit Stefan Gelbhaar
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung gemacht hatte und die Gelbhaar gerichtlich angefochten hatte. Mit dem Urteil darf sie bestimmte Vorwürfe gegen ihn nun öffentlich wiederholen.
Der Konflikt begann, als Schedlich dem Rundfunksender RBB eine eidesstattliche Erklärung zu #MeToo-Vorwürfen gegen Gelbhaar vorlegte. Dieser wies die Anschuldigungen zurück und verlor infolgedessen seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Anfang 2025 schied Gelbhaar schließlich aus dem Parlament aus.
Der RBB entschuldigte sich später für die Berichterstattung über nicht belegte Vorwürfe gegen ihn. Nun hat jedoch das Oberlandesgericht Hamburg Schedlich recht gegeben und ihr erlaubt, bestimmte Aussagen über Gelbhaar ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen.
Das Urteil beendet einen langwierigen juristischen Streit zwischen den beiden Politikern. Zwar betonte Gelbhaar stets seine Unschuld, doch das Gericht bestätigte Schedlichs Recht, ihre Darstellung der Ereignisse öffentlich zu äußern.
Mit dem Richterspruch darf Schedlich ihre Vorwürfe unter rechtlichem Schutz erneut vorbringen. Gelbhaar, der sich Anfang dieses Jahres aus der Politik zurückzog, ist mittlerweile nicht mehr Mitglied des Bundestags. Der Fall zeigt, welch nachhaltige Auswirkungen öffentliche Vorwürfe und juristische Auseinandersetzungen auf politische Karrieren haben können.






