Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Parkinson-Streit gegen Linke Recht
Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei um den Vorwurf der Verspottung von Parkinson-Symptomen eines Kollegen zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer Pressemitteilung zu wiederholen. Die Entscheidung folgt auf monatelange juristische Auseinandersetzungen über Äußerungen während einer Landtagssitzung.
Der Konflikt begann im April 2025, als ein Abgeordneter der Linkspartei AfD-Politikern vorwarf, während einer Debatte seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei wiederholte den Vorwurf später in einer Pressemitteilung. Daraufhin beantragten die AfD-Abgeordneten eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden.
Das Landgericht Rostock wies Teile des Antrags zunächst ab. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Linkspartei habe ihre Behauptungen nicht beweisen können. Die Richter monierten das Fehlen von Zeugen und stellten die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen infrage.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Rechtfertigung. Sein Kollege Thore Stein hatte der Linkspartei zuvor vorgeworfen, falsche Informationen zu verbreiten. Das Gericht räumte zwar ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte jedoch, dass unbegründete persönliche Angriffe inakzeptabel blieben.
Die einstweilige Verfügung verbietet der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen erneut zu verbreiten. Das Urteil bestätigt, dass die Rechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt wurden. Rechtsbeobachter weisen darauf hin, dass der Fall einen Präzedenzfall für die Grenzen politischer Kritik in der öffentlichen Debatte schafft.






