EU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung: Kfz-Handel warnt vor Chaos bei Gebrauchtwagen
Vladimir DöhnEU-Pläne zur Fahrzeugkennzeichnung: Kfz-Handel warnt vor Chaos bei Gebrauchtwagen
Der Plan der Europäischen Kommission zur Standardisierung der Fahrzeugkennzeichnung stößt auf scharfe Kritik des deutschen Kfz-Handels. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bezeichnet die vorgeschlagenen Regeln als undurchführbar – insbesondere für Gebrauchtwagen. Nach Ansicht des Verbands könnten die Änderungen rechtliche Probleme verursachen und Händler dazu veranlassen, ältere Modelle komplett aus ihrem Sortiment zu nehmen.
Die Kommission will die bestehende Richtlinie 1999/94/EG durch strengere Kennzeichnungsvorschriften ersetzen. Diese sollen sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge umfassen und klare Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Emissionen und sogar zum Batteriezustand bei Elektroautos vorschreiben. Doch der ZDK hält die Anwendung solcher Standards auf Gebrauchtwagen für praxisfern.
Viele gebrauchte Fahrzeuge wurden im Laufe der Zeit technisch verändert, was die Überprüfung genauer Verbrauchsdaten erschwert. Zudem fehlt Händlern die Möglichkeit, zwischen den älteren NEDC-Messwerten und dem neueren WLTP-Standard umzurechnen. Der ZDK warnt, dass die geforderten Auflagen nicht zu mehr Transparenz für Käufer führen, sondern im Gegenteil Verwirrung stiften könnten.
In einem acht Punkte umfassenden Positionspapier fordert der Verband die Politik auf, die Kennzeichnungspflicht auf Neufahrzeuge zu beschränken. Zudem plädiert er für klarere Verantwortlichkeiten zwischen Herstellern, Online-Plattformen und Händlern sowie für einheitliche EU-weite Marktkontrollen. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn hat das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, sich einzuschalten und auf rechtssichere sowie praxistaugliche Regelungen hinzuwirken.
Die Bedenken des ZDK zeigen, wie schwierig es ist, die neuen Kennzeichnungsvorschriften auf den Gebrauchtwagenmarkt auszuweiten. Ohne Anpassungen könnten Händler dazu übergehen, ältere Fahrzeuge gar nicht mehr anzubieten – was die Auswahl für Käufer weiter einschränken würde. Nun hängt alles davon ab, ob die Politik den Entwurf vor seinem Inkrafttreten noch überarbeitet.






