Ein-Prozent-Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025 beschlossen
Hiltrud JockelEin-Prozent-Gehaltserhöhung für Österreichs Spitzenpolitiker ab 2025 beschlossen
Gehaltserhöhung um ein Prozent für Spitzenpolitiker in Österreich ab 2025 beschlossen
Für das Jahr 2025 wurde eine Gehaltserhöhung um ein Prozent für Österreichs höchste Bundespolitiker genehmigt. Betroffen sind der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Vizekanzler, Regierungsmitglieder sowie Abgeordnete. Es handelt sich um die erste Anpassung nach drei Jahren eingefrorener Bezüge.
Die Lohnerhöhung folgt auf eine Phase stagnierender Gehälter für führende Bundespolitiker. Seit 2022 blieben ihre Bezüge unverändert, was zu einem realen Wertverlust führte. Frühere Erhöhungen – etwa 2024 für Parlamentarier – lagen mit nur der Hälfte der Inflationsrate deutlich darunter.
Die Anpassung 2025 umfasst auch den Präsidenten des Rechnungshofs und den Volksanwaltsausschuss. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt jedoch für die nächsten zwei Jahre unverändert. Die Erhöhung wird als Schritt zur Haushaltskonsolidierung dargestellt, da sie die Inflation nicht vollständig ausgleicht.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS haben sich darauf verständigt, eine Reform der Politikerbezüge einzuleiten. Wiederholte Gehaltsstagnationen und unter der Inflation liegende Erhöhungen haben die Kaufkraft dieser Einkommen spürbar gemindert.
Die einprozentige Erhöhung tritt 2025 in Kraft und betrifft zentrale politische Funktionen, nicht jedoch zusätzliche Mittel für Parteien- und Parlamentsarbeit. Das Reformvorhaben zielt darauf ab, die langfristigen Bedenken hinsichtlich des sinkenden Realwerts der Politikergehälter anzugehen.






