Drogenfahrten mit E-Scooter: Cannabis-Fahrer drohen hohe Strafen und Fahrverbot
Hiltrud JockelDrogenfahrten mit E-Scooter: Cannabis-Fahrer drohen hohe Strafen und Fahrverbot
Ein 34-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde am Donnerstagabend in Waldshut von der Polizei kontrolliert, nachdem er Anzeichen von Drogenkonsum gezeigt hatte. Der Vorfall ereignete sich am 27. Februar 2025 gegen 22:00 Uhr in der Konstanzer Straße. Die Beamten vermuteten schnell, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis stand, während er das Fahrzeug auf einem Radweg steuerte.
Als die Polizei den Mann anhielt, stellten sie deutliche Hinweise auf Drogenkonsum fest. Der Fahrer wurde zur medizinischen Blutentnahme gebracht, und ein späterer Urintest bestätigte den Nachweis von Cannabis in seinem Körper.
Dem Betroffenen drohen nun mehrere Anklagepunkte. Ein Vorwurf bezieht sich auf das Fahren eines E-Scooters unter dem Einfluss eines Betäubungsmittels, da der Cannabis-Wert den gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml überschritt – gemäß den aktualisierten Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVG). Dieses Vergehen wird mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet, wobei ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist, da E-Scooter rechtlich ähnlich wie Kraftfahrzeuge eingestuft werden.
Zusätzlich wird dem Fahrer vorgeworfen, gegen die Pflichtversicherungsgesetze verstoßen zu haben. Die Behörden stellten fest, dass für den E-Scooter keine gültige Haftpflichtversicherung bestand – ein Ordnungswidrigkeit, die je nach persönlichen Verhältnissen mit einem Bußgeld und möglicherweise der Beschlagnahmung des Fahrzeugs geahndet werden kann.
Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, die das Fahren von E-Scootern unter Drogeneinfluss mit sich bringt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen dem Fahrer weitere Strafen neben den drogenbedingten Vorwürfen. Ein Gericht wird über das endgültige Urteil in beiden Fällen entscheiden.






