Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des DBB
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine Reform der Besoldung für Bundesbeamte vorgeschlagen. Der Plan sieht höhere Einstiegsgehälter für neue Mitarbeiter vor und ändert die Berechnung der Bezüge. Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat jedoch scharfe Kritik an zentralen Punkten des Gesetzentwurfs geübt.
Nach Dobrindts Vorschlag sollen neue Beamte künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe einsteigen. Die Reform streicht zudem das Modell des „Alleinverdienerhaushalts“ und unterstellt bei der Gehaltsbemessung ein zusätzliches Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr. Kritiker halten diese Annahme für ungerecht, da sie von Faktoren abhängt, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann.
Für Führungskräfte in der B-Besoldungsgruppe fallen die Gehaltserhöhungen geringer aus als für Angestellte in der niedrigeren A-Gruppe. Der DBB fordert eine Überprüfung der Einkommensunterschiede, insbesondere der 1,6-Prozent-Differenz zwischen den Stufen B3 und B4. Laut seiner Analyse verstößt diese Lücke gegen die verfassungsrechtliche „Differenzierungsregel“, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt.
Zudem wirft der Beamtenbund der Reform vor, gegen das „Leistungsprinzip“ zu verstoßen, da die geplante Struktur Erfahrung und Verantwortung nicht ausreichend berücksichtige. Zwar begrüßt der Verband höhere Einstiegsgehälter, hält Teile des Entwurfs aber für verfassungswidrig. Das Innenministerium hat bisher nicht auf Anfragen zu den Anpassungen in der B-Skala reagiert.
Der Gesetzentwurf steht nun unter Druck, seine Regelungen zur Bezahlung höherer Beamter zu überarbeiten. Die rechtlichen Bedenken des DBB konzentrieren sich auf die 1,6-Prozent-Lücke und die fiktive Einbeziehung von Partnereinkommen. Ohne Nachbesserungen könnte die Reform an den verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine faire und leistungsgerechte Vergütung scheitern.






