DB-Chef Nagl lehnt Sonderklausel für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Sepp KraushaarDB-Chef Nagl lehnt Sonderklausel für Italo im deutschen Fernverkehr ab
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat sich gegen Pläne ausgesprochen, eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“ für den italienischen Bahnbetreiber Italo im deutschen Fernverkehrsmarkt einzuführen. Er warnte, ein solcher Schritt könnte Rechtsunsicherheit schaffen und den Wettbewerb beeinträchtigen, noch bevor die neue Kapazitätsverordnung der EU 2031 vollumfänglich in Kraft tritt.
Nagl kritisierte den Vorschlag als rechtlich riskant und argumentierte, dass Sonderbedingungen für Italo jahrelange Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnten. Betont wurde, dass eine extreme Marktunsicherheit allen Beteiligten schaden würde. Die alten, mehrjährigen Verträge von 2017 waren gerade wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft worden.
Zudem lehnte er die Idee ab, vor 2031 Übergangslösungen erzwingen zu wollen, und bezeichnete dies als undurchführbar. Stattdessen unterstrich er, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren könne – vorausgesetzt, er komme letztlich den Fahrgästen zugute. Als Infrastrukturunternehmen machte Nagl deutlich, dass die DB InfraGO keine Präferenz habe, welche Bahngesellschaften die Züge betreiben.
Der Vorstandsvorsitzende warnte darüber hinaus, dass eine solche Übergangsregelung innerhalb von 18 Monaten von EU-Gerichten kassiert werden könnte. Seine Hauptsorge gelte der Vermeidung eines Szenarios, in dem endlose Rechtsstreitigkeiten den Markt belasten, bevor der neue EU-Rahmen vollständig etabliert ist.
Nagls Haltung spiegelt die breiteren Bedenken hinsichtlich der Rechtsunsicherheit im Bahnsektor wider. Da bis 2031 kein verbindlicher EU-Rahmen bestehe, argumentiert er, könnten überstürzte Übergangslösungen mehr Schaden als Nutzen anrichten. Der Fokus, so betont er, müsse darauf liegen, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, der den Fahrgästen langfristig dient.






