CDU-Politiker Krings zerpflückt Prostituiertenschutz-Kommission als "fehlerhaft und realitätsfremd"
Vladimir DöhnCDU-Politiker Krings zerpflückt Prostituiertenschutz-Kommission als "fehlerhaft und realitätsfremd"
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und frauenpolitischer Sprecher der Union, hat eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Kommission scharf kritisiert. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings bezeichnete die Zusammensetzung der Gruppe von Anfang an als „tiefgreifend fehlerhaft“.
Seit ihrer Gründung habe die CDU/CSU-Fraktion mit „Enttäuschung und Ratlosigkeit“ auf die Arbeit der Kommission geblickt, so Krings. Sie sei einseitig besetzt worden – eine Vorgehensweise, wie er sie in der Regierungszeit der Union noch nie erlebt habe.
Ein zentraler Streitpunkt ist die starke Gewichtung eines kriminologischen Gutachtens, auf das sich die Kommission stützt. Krings verwies darauf, dass der Leiter des beauftragten Instituts zugleich den Vorsitz der Kommission innehat. Er warf diesem vor, „fragwürdige Forschungsergebnisse“ zu verbreiten und diese nun nachträglich legitimieren zu wollen.
Die umstrittene Studie kommt zu dem Schluss, dass 25 Prozent der in Deutschland legal gemeldeten Sexarbeiter:innen über einen Hochschulabschluss verfügen und 80 Prozent krankenversichert seien. Krings wies diese Zahlen als „realitätsfremd“ zurück. Die Arbeit der Kommission zeichne ein „verzerrtes Bild der Wirklichkeit“, so der Politiker unter Verweis auf amtliche Statistiken, wonach lediglich 50 Sexarbeiter:innen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien.
Laut Krings spiegle die Untersuchung vermutlich nur eine kleine, privilegierte Minderheit der Branche wider. Er schätzte, dass nicht mehr als zehn Prozent der Sexarbeiter:innen offiziell registriert seien.
Die Kritik von Krings unterstreicht die Bedenken gegenüber der Zusammensetzung der Kommission und der Verlässlichkeit ihrer Ergebnisse. Im Kern geht es um die Glaubwürdigkeit der Daten, die als Grundlage für mögliche Gesetzesreformen dienen sollen. Die Debatte über eine Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes bleibt damit weiter umstritten.
