09 June 2026, 10:18

Bundesrechnungshof zerpflückt geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse ab 2027

Bundesrechnungshof: Klingbeils Haushaltsentwurf schadet der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesrechnungshof zerpflückt geplante Kürzungen der Krankenkassen-Zuschüsse ab 2027

Der Bundesrechnungshof hat die Pläne zur Kürzung der Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen scharf kritisiert. Die ab 2027 vorgesehene Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets der Regierung. In einem neuen Bericht werden die Kürzungen als willkürlich bezeichnet – mit der Warnung, sie könnten die Beitragsstabilität für Versicherte gefährden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant, die jährlichen Zuschüsse von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu senken. Die Streichungen, die im Sparprogramm von Gesundheitsminister Warken verankert sind, erfolgen auf Druck des Finanzministeriums. Bis 2031 würde sich die Gesamtkürzung der Bundesmittel auf 4,75 Milliarden Euro summieren.

Der vom Abgeordneten Oliver Sievers in Auftrag gegebene und zuerst vom Tagesspiegel berichtete Prüfbericht hält die Kürzungen für unbegründet. Er argumentiert, die Änderungen entsprächen nicht den tatsächlichen Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen. Auch Bundesrechnungshofpräsident Ansgar Heveling (CDU) wies darauf hin, dass die geplante jährliche Erhöhung der Leistungen für Sozialhilfeempfänger um zwei Milliarden Euro bis 2031 die wegfallenden Zuschüsse nicht ausgleichen werde.

Der Bericht warnt, dass die Kürzungen vor allem nicht versicherungsbezogene Leistungen treffen würden – etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Zudem würde die Haushaltskonsolidierung unter diesen Bedingungen das eigene Ziel der Regierung untergraben, die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten.

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Die geplanten Zuschusskürzungen stehen nun auf dem Prüfstand des Rechnungshofs. Sollten sie umgesetzt werden, sänken die Bundeszuschüsse ab 2027 jährlich um zwei Milliarden Euro. Die Erkenntnisse des Berichts deuten darauf hin, dass nicht der Staat, sondern die Versicherten die finanzielle Last der Änderungen tragen müssten.

Quelle