Brauerei Wolters kämpft mit Insolvenzantrag um radikale Neuausrichtung
Hiltrud JockelBrauerei Wolters kämpft mit Insolvenzantrag um radikale Neuausrichtung
Brauerei Wolters GmbH kündigt umfassende Umstrukturierung an
Die Hofbrauhaus Wolters GmbH hat eine tiefgreifende Neuausrichtung ihres Geschäftsmodells bekannt gegeben. Der traditionsreiche Braubetrieb will sich von der klassischen Bierproduktion hin zu einem innovativen Getränkehersteller wandeln. Diese Entscheidung folgt auf einen deutlichen Rückgang des Bierabsatzes in Deutschland, der 2025 erneut um sechs Prozent einbrach.
Am Freitag beantragte das Unternehmen beim Amtsgericht Braunschweig die Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens in der Insolvenz. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund anhaltend schwacher Umsätze und stark gestiegener Kosten, die den Betrieb wirtschaftlich unhaltbar gemacht haben. Trotz des Insolvenzantrags wird Wolters den Geschäftsbetrieb unter schwierigen Rahmenbedingungen während des Verfahrens aufrechterhalten.
Ziel ist eine strategische Neuaufstellung bei gleichzeitiger Fortführung aller Unternehmensaktivitäten. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bleiben während der Umstrukturierung vollständig gesichert. Als vorläufiger Sachwalter wurde Torsten Gutmann, Rechtsanwalt der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH, mit der Begleitung des Prozesses beauftragt.
Kimon Kantis, ein weiterer juristischer Vertreter, betonte, dass die Eigenverwaltung Wolters die Möglichkeit gebe, die strukturellen Herausforderungen der Branche nachhaltig anzugehen. Die Kanzlei Eckert Rechtsanwälte sowie Eckert Assurance GmbH unterstützen das Unternehmen rechtlich und finanziell bei der Restrukturierung. Im Rahmen der Neuausrichtung will sich Wolters wieder stärker auf den regionalen Markt konzentrieren.
Während der Umstrukturierung wird der Betrieb aufrechterhalten. Der Wandel zum innovativen Getränkeproduzenten soll die Zukunft des Unternehmens sichern. Die Mitarbeiter erhalten während des gesamten Prozesses ihr volles Gehalt, und das Unternehmen bleibt der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verpflichtet.






